WERKSCHUTZ / OBJEKTSCHUTZ

Alle Werkschutztätigkeiten dienen der Aufgabe, Ordnung und Sicherheit im Betrieb aufrechtzuerhalten. Betriebliche Gefahrenabwendung bedeutet in der Werkschutzpraxis Schutz und Sicherung von Menschen, Sach- und Vermögenswerten.
 

  • Zugangskontrollen: Wir verhindern, dass sich unerwünschte Personen Zutritt zu Ihrem Betriebsgelände verschaffen.
  • Personenkontrollen verhindern bzw. erschweren die unerlaubte Entfernung Ihres Eigentums.
  • Überwachung und Kontrollen des Personen-, Waren- und Fahrzeugverkehrs.
  • Kontroll- und Streifendienst: Wir überwachen schutzbedürftige Objekte und kontrollieren Gebäude auf Verschluss und Unversehrtheit.
  • Bedienung technischer Sicherheitssysteme
  • Registrierung, Auswertung und ggf. Überprüfung eingehender Informationen bzw. Alarme
  • Alarmierung externer Hilfs- und Schutzdienste
  • Kofferraumkontrollen
  • Ersthelfer
  • Koordination anfallender Sofortmaßnahmen